JavaScript-Hinweis: Bitte aktivieren sie JavaScript in Ihrem Browser um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Schleginski Bau GmbH & Co  KG - alle Bauleistungen (mit unseren Partnern) aus einer Hand! Ein Meisterbetrieb in Holthusen (Schwerin)
Alle Bauleistungen aus einer Hand mit Partnerfirmen!

Tel: 0385-20051468 | Fax: 0385-20051469 | Mobil: 0172-9912514

Trockenbauprojekte der Firma Schleginski-Bau

Lübeck Dachabriß - durch die Firma Schleginski Bau aus Schwerin.

Dachabriss-2009-01 Dachabriss-2009-02 Dachabriss-2009-03 Dachabriss-2009-04 Dachabriss-2009-05 Dachabriss-2009-06

Für die meisten Abbrucharbeiten sind besondere Abbruchgenehmigungen erforderlich in denen das Abbruchverfahren genau beschrieben wird. Auch bei einem Teilabbruch innerhalb eines Hauses kann eine Abbruchgenehmigung erforderlich werden, insbesondere wenn tragende Bauteile abgebrochen werden sollen oder wenn brandschutzrelevante Bauteile von den Abbruchmaßnahmen betroffen sind.

Oft wird ein Abbruch vorgenommen, um auf der frei gewordenen Fläche ein neues Bauwerk zu errichten. Beim teilweisen Abbruch werden anschließend oft Veränderungen in Form und Qualität der Bausubstanz vorgenommen. Da nicht nur beim Abbruch, sondern auch bei einem zum Abbruch vorgesehenen Bauwerk oder Abbruchhaus besondere Gefahren auftreten, ist die Absicherung gegen unbefugtes Betreten besonders wichtig. Schwierige Abbruchvorhaben (z. B. Abbruch mit Großgerät, Sprengen, etc.) dürfen erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Abbruchanweisung des Abbruchunternehmers auf der Baustelle vorliegt. Die geplanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) abzustimmen. Gerade bei Betonbauten kann der Abbruch ein Prozess von Monaten mit viel Lärm- und Staubentwicklung sein. Eines der bekanntesten Beispiele ist der von 2006-2008 betriebene Abbruch des Palasts der Republik in Berlin. [Quelle: WIKI]